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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern

§ 1 Geltungsbereich
Unsere Bedingungen gelten für die Vermietung eines Leihrades von Leihbikes Köln nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mieter geschlossenen Vertrages.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Das Mietverhältnis wird durch die entsprechenden Unterschriften des Mieters und des Handlungsbevollmächtigten von Leihbikes Köln unter den Mietvertrag begründet. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Zustandekommen des Mietvertrages eine Kopie des Personalausweises mit Lichtbild in Kopie als Anlage zum Mietvertrag von uns genommen wird.
(2) Das Mietverhältnis mit einer Person, die in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, setzt die Vorlage einer schriftlichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zum Abschluss des Mietvertrages voraus.
(3) Die Mitarbeiter von Leihbikes Köln handeln als dessen Vertreter.

§ 3 Mietpreis/Mietkaution
(1) Der Mietpreis richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Der Mietpreis ist bei Übergabe des Leihrades in voller Höhe zu entrichten.
(3) Der Mieter hat vor Übergabe des Leihrades an uns eine Kaution in Höhe der im Mietvertrag genannten Summe zu zahlen.

§ 4 Mietgegenstand
(1) Der Mietvertrag umfasst die Nutzung des Leihrades durch den Mieter gegen Entgelt in dem nach dem geschlossenen Mietvertrag vereinbarten Zeitraum.
(2) Die ordnungsgemäße, insbesondere die verkehrssichere und technisch einwandfreie Beschaffenheit des Leihrades wird bei Übergabe durch den Mieter schriftlich bestätigt.

§ 5 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt und endet zu dem im Mietvertrag genannten Zeitpunkt.

§ 6 Haftung des Vermieters
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters, Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters, Ansprüche wegen der
Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

§ 7 Besondere Pflichten des Mieters
(1) Das vermietete Leihrad darf nur vom Mieter, bei der Miete mehrerer Leihräder, nur durch die im Mietvertrag angegebenen weiteren Nutzer geführt werden.
(2) Der Mieter und die weiteren Nutzer haben das Leihrad sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften, insbesondere technische Regeln und Verkehrsregeln, zu beachten.
(3) Dem Mieter ist es untersagt, das Leihrad zu nicht dem Zweck entsprechenden Betätigungen zu nutzen.
(4) Bei Unfällen hat der Mieter immer eine Unfallaufnahme durch die Polizei zu veranlassen, außerdem hat der Mieter uns unverzüglich den Unfall anzuzeigen und uns über alle Einzelheiten des Unfalls schriftlich zu informieren.
(5) Das Leihrad ist während der Mietzeit durch den Mieter gegen Diebstahl oder sonstige Entwendung zu sichern.

§ 8 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Leihrad während der Mietzeit.
(2) Der Mieter haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Vermieters durch Diebstahl oder sonstige Entwendung des Leihrades während seiner Besitzzeit.
(3) Der Mieter haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Leihrad und gegenüber Dritten aufgrund eines Unfalls, den der Mieter verschuldet.

§ 9 Rückgabe der Mietsache
(1) Der Mieter ist verpflichtet, uns das Leihrad nach Ablauf der Mietzeit am Übergabeort des Leihrades in demselben Zustand, wie er es übernommen hat, mit Ausnahme der normalen Abnutzung des Leihrades durch den vertragsgemäßen Gebrauch zu übergeben.
(2) Die Rückgabe hat zu dem im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt zu erfolgen.
(3) Wird der Rückgabezeitpunkt überschritten, ist der Mieter verpflichtet, Leihbikes Köln umgehend über den Grund der Verzögerung zu informieren. Wird die im Mietvertrag festgelegte Vermietungsdauer um mehr als eine Stunde überschritten, wird eine Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete fällig. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstande
Erfüllungsort ist Bergisch Gladbach. Der Mieter kann Leihbikes Köln nur an dessen Sitz verklagen. Für Streitigkeiten und Klagen gegen Leihbikes Köln als Veranstalter ist Gerichtsstand: Bergisch Gladbach. Für Klage unsererseits gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Leihbikes Köln maßgebend. Veranstalter ist:
Leihbikes Köln
Stefan Hammel
Im Mondsröttchen 38a
51429 Bergisch Gladbach
Inhaber: Stefan Hammel

Copyright
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Bankverbindung
Bensberger Bank
Kontoinhaber Stefan Hammel
IBAN DE43 3706 2124 0000 5130 16
BIC GENODED1BGL